Blog · Steuerfreie Extras
Homeoffice und Geld: Was du absetzen kannst – und was dein Arbeitgeber zahlen darf
Kaum ein Thema wird so oft durcheinandergeworfen wie Homeoffice und Geld. Zeit für Klarheit – denn hier gibt es zwei völlig verschiedene Töpfe, und nur einer davon kommt vom Arbeitgeber.
Topf 1: Die Homeoffice-Pauschale – dein Job in der Steuererklärung
Für jeden Tag, den du überwiegend zu Hause arbeitest, kannst du 6 € als Werbungskosten ansetzen – maximal 1.260 € pro Jahr (also 210 Tage). Das erledigst du selbst in deiner Steuererklärung; dein Arbeitgeber hat damit nichts zu tun und darf diese Pauschale auch nicht „auszahlen". Sie wirkt übrigens erst, wenn deine gesamten Werbungskosten über dem Pauschbetrag liegen – Fahrtkosten, Arbeitsmittel und Co. zählen mit.
Topf 2: Was der Arbeitgeber steuerfrei beisteuern kann
- Internetpauschale: Bis zu 50 € monatlich Zuschuss zu deinem privaten Internetanschluss – vom Arbeitgeber pauschal mit 25 % versteuert, für dich komplett abgabenfrei.
- Geräteüberlassung (§ 3 Nr. 45 EStG): Laptop, Tablet oder Diensthandy vom Arbeitgeber – auch die private Nutzung ist zu 100 % steuer- und abgabenfrei. Der unterschätzte Klassiker: Ein überlassenes Handy samt Vertrag spart dir schnell 30–50 € im Monat.
- Arbeitsmittel: Monitor, Tastatur oder Bürostuhl, die der Arbeitgeber stellt und die sein Eigentum bleiben, sind ebenfalls steuerfrei.
Warum die Unterscheidung wichtig ist
Wer die Töpfe verwechselt, verschenkt Geld – in beide Richtungen: Arbeitnehmer vergessen die Pauschale in der Steuererklärung, und Arbeitgeber lehnen Homeoffice-Unterstützung ab, weil sie glauben, es gäbe kein sauberes Instrument dafür. Gibt es doch – nur heißt es eben Internetpauschale oder Geräteüberlassung, nicht Homeoffice-Pauschale. Beide Seiten können also etwas tun: du in der Steuererklärung, dein Arbeitgeber in der Lohnabrechnung.
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